Die Pflegeheimkosten werden steigen.Viele Heimbewohner oder deren Angehörige haben in den letzten Wochen eine Ankündigung für die Erhöhung der Kosten des Pflegeheims bekommen. Der Eigenanteil der Pflegeheime wird teilweise um mehrere 100 Euro steigen. Pflegebedürftige, die bislang noch die Zuzahlung bzw. den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEA) aus ihrer eigenen Rente zahlen konnten, sind jetzt auf Sozialhilfe angewiesen und müssen beim Sozialamt einen Antrag stellen, damit sie den Pflegeplatz noch bezahlen können. Die Sozialhilfe nennt sich in diesem Bereich Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Das Sozialamt wird versuchen, sich diese Leistungen von den Kindern des Pflegebedürftigen oder den Ehepartnern zurückzuholen. Die Kinder müssen dann, sofern sie leistungsfähig sind, für ihre Eltern den Elternunterhalt zahlen. Das ist insbesondere für die ärgerlich, die das Pflegeheim bewusst nach der Höhe der Zuzahlung ausgesucht haben.
Hintergrund der Erhöhung ist das Pflegestärkungsgesetz III. Die Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden. Das ist sicherlich gut, um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen und den Mangel an Pflegekräften auszugleichen. Hat aber den Nachteil, daß die Kosten für die Pflegeheime steigen. Wenn man sich die Pflegeheimrechnung ganz genau ansieht, dann erkennt man, daß eine Pflegeheimrechnung aus verschiedenen Bestandteilen besteht: Unterkunft, Verpflegung, Pflegekosten, Investitionskosten, Ausbildungsvergütung, Zusatzleistungen. Man sollte also darauf achten, welche Kosten in der neuen Pflegeheimrechnung angestiegen sind. Handelt es nur um die Kosten für die Pflege, so liegt es am Pflegestärkungsgesetz III. Die Kostenerhöhung müssen die Pflegeheime vereinbaren mit der Pflegeversicherung und den Sozialämtern.Die Pflegeversicherung darf die Erhöhung der Pflegekosten aber nicht mehr mit dem Argument "zu unwirtschaftlich" ablehnen, wenn die Erhöhung der Kosten mit der Steigerung der Personalkosten durch Tariflohn begründet wird.
Ob Sie als Angehöriger für die erhöhten Heimkosten zahlen müssen, hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab, seit dem 1.1.2020 werden nur noch Kinder mit einem (Steuer-) Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr herangezogen. Lesen Sie dazu die Informationen auf dieser Webseite oder lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ich stehe Ihnen dafür als Rechtsanwältin gern zur Verfügung.